Professionell nach § 12, § 19 Strahlenschutzgesetz und § 88 Strahlenschutzverordnung

Die Fachkunde muss erworben und kontinuierlich aktualisiert werden
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Für Anforderungen und der betrieblichen Strahlenschutzorganisation

Sie wollen sich Schulen lassen?

Als Betreiber einer meldepflichtigen Röntgenanlage müssen Sie diese bei Inbetriebnahme, sowie alle fünf Jahre von einem Sachverständigen für Strahlenschutz prüfen lassen. Zudem ist beim Betrieb vieler Röntgeneinrichtungen ein fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter erforderlich. Dazu ist die Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs erforderlich und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Strahlenschutz Grimm Ingenieurbüro

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Wir sind für Sie da

Maßgeschneiderte Strahlenschutzlösungen für Röntgenanlagen, Fachkunde-Kurse und Prüfungen nach gesetzlichen Vorschriften.

Ihre Vorteile – Unsere Expertise

Profitieren Sie von unserer Unterstützung zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.

Sachverständigenprüfung-Strahlenschutz Grimm Ingenieurbüro

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Ihr Sachverständiger für Strahlenschutz

Als Sachverständige im Strahlenschutz unterstützen wir Sie bei den behördlichen Anforderungen zum Betrieb von technisch und medizinisch genutzten Röntgensystemen.

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Unser Team hat Ihnen PDFs mit Informationen zum Thema Röntgen und Strahlenschutz zusammengestellt.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular.

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