Sie wollen sich Schulen lassen?
Als Betreiber einer meldepflichtigen Röntgenanlage müssen Sie diese bei Inbetriebnahme, sowie alle fünf Jahre von einem Sachverständigen für Strahlenschutz prüfen lassen. Zudem ist beim Betrieb vieler Röntgeneinrichtungen ein fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter erforderlich. Dazu ist die Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs erforderlich und muss regelmäßig aktualisiert werden.
Strahlenschutz Grimm Ingenieurbüro
Ihr Sachverständiger für Strahlenschutz
Als Sachverständige im Strahlenschutz unterstützen wir Sie bei den behördlichen Anforderungen zum Betrieb von technisch und medizinisch genutzten Röntgensystemen.
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Unser Team hat Ihnen PDFs mit Informationen zum Thema Röntgen und Strahlenschutz zusammengestellt.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular.