Sachverständiger Strahlenschutz

Als Sachverständiger im Strahlenschutz unterstütze ich Sie bei den behördlichen Anforderungen zum Betrieb von technisch und medizinisch genutzten Röntgensystemen.



 Leistungen


Sachverständigenprüfung 

nach § 12, § 19 StrlSchG bzw. § 88 StrlSchV


Strahlenschutzkurse

zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde

Beratung & Unterstützung

bei den behördlichen Anforderungen und der betrieblichen Strahlenschutzorganisation



Als Betreiber einer meldepflichtigen Röntgenanlage müssen Sie diese bei Inbetriebnahme, sowie alle fünf Jahre von einem Sachverständigen für Strahlenschutz prüfen lassen. Zudem müssen alle Mitarbeiter, die an der Röntgeneinrichtung eingesetzt werden, die Fachkunde in einem behördlich anerkannten Strahlenschutzkurs erwerben.





Ingenieurbüro für Strahlenschutz: Ihre Vorteile

• ein qualifizierter Ansprechpartner

• schnelle und flexible Terminfindung

• umgehende Übermittlung der Prüfberichte an die zuständigen Behörden

• Beratung zum baulichen Strahlenschutz

• Sicherheit beim Betrieb von Röntgengeräten

Profitieren Sie von meiner Unterstützung zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.

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FAQ Röntgen


Sie haben noch Fragen zu den Bereichen Strahlenschutz, Röntgen oder behördlichen Anforderungen? In den FAQs finden Sie interessante und nützliche Informationen.

FAQ Röntgen





Informationen zum Download

Alle Informationen und Leistungen finden Sie zusammengefasst in meinem Flyer.





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