zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde
bei den behördlichen Anforderungen und der betrieblichen Strahlenschutzorganisation
Als Betreiber einer meldepflichtigen Röntgenanlage müssen Sie diese bei Inbetriebnahme, sowie alle fünf Jahre von einem Sachverständigen für Strahlenschutz prüfen lassen. Zudem müssen alle Mitarbeiter, die an der Röntgeneinrichtung eingesetzt werden, die Fachkunde in einem behördlich anerkannten Strahlenschutzkurs erwerben.
• ein qualifizierter Ansprechpartner
• schnelle und flexible Terminfindung
• umgehende Übermittlung der Prüfberichte an die zuständigen Behörden
• Beratung zum baulichen Strahlenschutz
• Sicherheit beim Betrieb von Röntgengeräten
Profitieren Sie von meiner Unterstützung zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.
Sie haben noch Fragen zu den Bereichen Strahlenschutz, Röntgen oder behördlichen Anforderungen? In den FAQs finden Sie interessante und nützliche Informationen.
Informationen zum Download
Alle Informationen und Leistungen finden Sie zusammengefasst in meinem Flyer.