FAQ Röntgen

Interessante und nützliche Informationen zu häufig gestellten Fragen aus dem Bereich Röntgen, Strahlenschutz und behördliche Anforderungen.

Welche Richtlinien und Normen sind im Bereich Röntgen relevant?

 Bei der Anwendung von Röntgenstrahlung gibt es Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen zum Schutz von Personal und Patienten, sowie zur Qualitätssicherung.

Liste der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen:


Welche Dokumente müssen geführt werden und was sind die Aufbewahrungsfristen?

Beim Betrieb von Röntgengeräten müssen verschiedene Dokumente geführt und aktualisiert werden. Für diese Unterlagen gelten verschiedene Aufbewahrungsfristen. Teilweise können die Unterlagen digital geführt werden. Auf Anfrage sind der Behörde die aktuellen Dokumente vorzulegen.

Was sind Strahlenschutzbereiche?

Strahlenschutzbereiche sind Bereiche, in den es zu einer erhöhten Strahlenexposition kommen kann. Diese Bereiche müssen gegen den unbeabsichtigten Zutritt von Personen/Mitarbeitern eindeutig gekennzeichnet und abgegrenzt sein. Beruflich strahlenexponierten Personen ist der Zutritt unter Einhaltung der Grenzwerte und Auflagen gestattet (siehe auch FAQ: Wer ist eine beruflich strahlenexponierte Person?).


Welche zahnärztliche/ärztliche Stelle muss über den Betrieb eines medizinischen Röntgengeräts informiert werden?

Beim Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen muss neben der Behörde auch die zuständige Abteilung (Röntgenstelle) der Zahnärztekammer bzw. Ärztekammer informiert werden. Diese Stellen sind für die Qualitätssicherung an Röntgengeräten zuständig.

Liste der zahnärztlichen/ärztlichen Röntgenstellen in Deutschland:

Wie unterscheidet sich Röntgenstrahlung und Gammastrahlung?

Wer ist eine beruflich strahlenexponierte Person?

Für nicht-strahlenexponierte Personen der Bevölkerung und beruflich strahlenexponierte Personen gelten unterschiedliche Grenzwerte und Pflichten der Überwachung. Beruflich strahlenexponierte Personen haben Zugang zur Bereichen, in denen eine erhöhte effektive Dosis auftreten kann. Durch die Tätigkeit in diesen Bereichen muss die Dosis aber nicht erreicht werden. Auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gilt das Gebot der Dosisminimierung.

Ist eine Genehmigung nach § 12 StrlSchG, oder eine Anzeige nach § 19 StrlSchG zum Betrieb eines Röntgengeräts erforderlich?

Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dazu ist eine Genehmigung nach § 12 StrlSchG erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vereinfachtes Anzeigeverfahren nach § 19 StrlSchG ausreichend. Diese Voraussetzungen sind:

  • medizinische Röntgeneinrichtungen: CE-Konformitätsbewertung nach Medizinproduktgesetz, MPG (aktuell) bzw. Bauartzulassung inkl. Stückprüfung (früher)
  • technische Röntgeneinrichtungen: Bauartzulassung (Physikalisch Technische Bundesanstalt, PTB) und Stückprüfung (Hersteller)

Die Stilllegung einer Röntgeneinrichtung muss der Behörde ebenfalls mitgeteilt werden inkl. Verbleib des Geräts (Betreiberwechsel, Entsorgungsnachweis...).

Welche Behörde ist für die Anzeige/Genehmigung einer Röntgeneinrichtung zuständig?

In Deutschland sind die Regierungspräsidien, Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen... der Länder die zuständigen Aufsichtsbehörden für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler. Der Betrieb dieser Geräte muss bei der Behörde angezeigt/genehmigt werden. Bei medizinischen Röntgeneinrichtungen ist zu beachten, dass die ärztliche/zahnärztliche Stelle ebenfalls informiert werden muss.

Liste der Behörden in Deutschland:




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