Als Sachverständiger für Röntgeneinrichtungen unterstütze ich Sie bei den behördlichen Anforderungen zum Betrieb von technisch und medizinisch genutzten Röntgensystemen.
Dies beinhaltet:
- die Sachverständigenprüfung nach § 12, § 19 StrlSchG bzw. § 88 StrlSchV
- Strahlenschutzkurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde
- Beratung und Unterstützung bei den behördlichen Anforderungen und der betrieblichen Strahlenschutzorganisation
Darüber hinaus profitieren Sie von meiner Unterstützung zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- ein qualifizierter Ansprechpartner zur Erfüllung des Strahlenschutzes
- Unterstützung bei den behördlichen Anforderungen und Vorschriften
- schnelle und flexible Terminfindung zur Sachverständigenprüfung
- umgehende Übermittlung der Prüfberichte an die zuständigen Behörden
- Beratung zum baulichen Strahlenschutz