Als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG biete ich die Strahlenschutzprüfung Ihrer Röntgengeräte an.
Dies beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen:
Darüber hinaus profitieren Sie von meiner Unterstützung zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Terminfortführung und Erinnerung zur nächsten wiederkehrenden Prüfung